Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Jugendhilfeausschuss fast folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die gem. § 10b Abs. 2 SGB VIII halbjährlich erforderliche Berichterstattung des Verfahrenslotsen im 1. Halbjahr in der jeweiligen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und im 2. Halbjahr auf schriftlichem Wege erfolgen soll.