Sitzung: 18.03.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Jugendhilfeausschuss
fast folgenden Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die gem. § 10b Abs. 2 SGB VIII halbjährlich erforderliche Berichterstattung des Verfahrenslotsen im 1. Halbjahr in der jeweiligen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und im 2. Halbjahr auf schriftlichem Wege erfolgen soll.