Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen von Klimaschutzmanager Alexander Achatz zur Gründung einer Energiegesellschaft durch den Landkreis Regen und seinen Städten, Märkten und Gemeinden (Kommunen).

 

2.    Der Kreistag befürwortet primär die Gründung einer Energiegesellschaft (Rechtsform GmbH) vorbehaltlich der Teilnahme einer ausreichenden Anzahl an Kommunen. Als Kriterium wird festgelegt, dass die teilnehmenden Kommunen mindestens 50.000 Einwohner repräsentieren sollen. Die Teilnahme einer Kommune soll durch einen positiven Ratsbeschluss bis zur nächsten Sitzung des Kreistags (geplant 18.04.2024) festgestellt werden.

 

Der Kreistag ist bereit, für eine Anschubfinanzierung Mittel in Höhe von 300.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereit zu stellen, sofern von den beteiligten Kommunen ebenfalls 300.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beigebracht werden (Umlageschlüssel nach Einwohnern).

 

Der Kreistag trifft die finale Entscheidung über die Gründung der Energiegesellschaft incl. Namensgebung in der nächsten Sitzung des Kreistags (geplant 18.04.2024).

 

3.        Der Landkreis Regen prüft die Möglichkeiten der Beteiligung interessierter Landkreisbürger an den zu entwickelnden Anlagen. Die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft soll aktiv durch Informationsveranstaltungen und Vernetzung der Akteure unterstützt werden.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 10 : 1.


Kreisrat Andreas Kroner war bei der Abstimmung nicht anwesend.