Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden des Landkreises Regen für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen des überörtlichen Bedarfs aus Mitteln des Haushaltsjahres 2023 (Haushaltsstelle 1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

 

2.        Von dem Gesamtbedarf der Neufälle aus dem Jahr 2022 in Höhe von 77.000,- € wurde bereits ein Betrag von 39.409,- € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 37.591,- € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2023 zu bedienen.

 

3.        Für die beantragten Zuschüsse in 2023 stehen damit noch Mittel i. H. v. 62.409,- € zur Verfügung. Der gesamte Neubedarf 2023 beträgt 112.000,- €. Damit ergibt sich bei den vorhandenen Mitteln i. H. v. 62.409,- € ein Verteilungsschlüssel von 55,72 % für die Neuanträge in 2023. Die Restbeträge werden in den kommenden Jahren ausbezahlt.

 

4.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

 

Altfälle (Restzahlungen):

a) Gemeinde Kirchberg                FFW Mitterbichl, TSF-L                    2.929,- €

b) Gemeine Patersdorf                 FFW Patersdorf, LF 20                    17.087,- €

c) Markt Teisnach                        FFW Teisnach, ELW 1                    12.205,- €

d) Gemeinde Bischofsmais          FFW Hochdorf, GW-L 1                    5.370,- €

 

Neuanträge 2023 (anteilige Auszahlung):

a) Gemeinde Kollnburg               FFW Kollnburg, LF 10                    11.702,- €

b) Gemeinde Prackenbach           FFW Moosbach, MLF                       6.687,- €

c) Gemeinde Prackenbach           FFW Ruhmannsdorf, MLF                6.687,- €

d) Markt Bodenmais                    FFW Bodenmais, DLA (K) 23/12   37.333,- €

 

                                                                                   insgesamt:       100.000,- €

 

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Jens Schlüter war bei der Abstimmung nicht anwesend.