Sitzung: 20.11.2023 Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und
Tourismusfragen fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
1.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
2.
Der
Kreistag beschließt, dass
2.1 das Gebiet im Bereich des Ortsteils
Paulisäge, auf dem Gebiet der Gemeinde
Langdorf (Flur-Nr. 1090/22, Gemarkung Langdorf sowie 670/2, Gemarkung Brandten,
vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Langdorf aus dem
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt
die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass
sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in
Kraft tritt.
2.2 dass das Gebiet im Bereich des Ortsteils
Altaitnach auf dem Gebiet der Gemeinde
Kollnburg (Teilflächen aus Flur-Nr. 7 und 10, Gemarkung Kirchaitnach,
vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kollnburg aus dem
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag
erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass
sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in
Kraft tritt.
2.3 dass das Gebiet im Bereich des Ortsteils
Lesmannsried auf dem Gebiet der Gemeinde
Drachselsried (Teilflächen aus Flur-Nr. 158/3, Gemarkung Drachselsried,
vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Drachselsried aus dem
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt
die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass
sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in
Kraft tritt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
Anlage zu TOP 2