Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der vom Sportbeirat in seiner Sitzung vom 09.10.2023 erarbeiteten Vorschlagsliste zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung des Sports aus Mitteln des Haushaltsjahres 2023 wird zugestimmt.

 

2.        Die in den einzelnen Vorschlagslisten aufgeführten Vereine, Personen und Organisationen erhalten folgende Zuwendungen:

 

2.1.   Vereinspauschalen

wurden vom Kreisausschuss in der Sitzung vom 12.07.2023 bereits vergeben;

 

2.2.   einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau

Eine Förderung des Sportstättenbaus erfolgt nach Nr. 2.8 der Förderrichtlinien nur insoweit, als eine Förderung der jeweiligen Gemeinde in mindestens gleicher Höhe erfolgt. Der Zuschuss 2.2.1 wird vorbehaltlich einer Förderung der Gemeinde Gotteszell in mindestens gleicher Höhe gewährt.

 

2.2.1.   SV Gotteszell: Neubau Vereinsheim                                      21.351,54 €

 

2.3.   individuelle Einzelförderung

wurde vom Kreisausschuss in der Sitzung vom 12.07.2023 bereits vergeben;

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Jens Schlüter war bei der Abstimmung nicht anwesend.