Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 6, Anwesend: 56

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

2.        Der Kreistag beschließt, dass

 

2.1     das Gebiet im Bereich des Ortsteils Paulisäge, auf dem Gebiet der Gemeinde Langdorf (Flur-Nr. 1090/22, Gemarkung Langdorf sowie 670/2, Gemarkung Brandten, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Langdorf aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.2     dass das Gebiet im Bereich des Ortsteils Altaitnach auf dem Gebiet der Gemeinde Kollnburg (Teilflächen aus Flur-Nr. 7 und 10, Gemarkung Kirchaitnach, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kollnburg aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.3     dass das Gebiet im Bereich des Ortsteils Lesmannsried auf dem Gebiet der Gemeinde Drachselsried (Teilflächen aus Flur-Nr. 158/3, Gemarkung Drachselsried, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Drachselsried aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 50 : 6.


Anlage zu TOP 8