Sitzung: 13.09.2023 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen
der Verwaltung und stimmt den Festlegungen neuer Werte für die Erstausstattung
für Wohnung und Haushaltsgeräte gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II bzw. § 31 Abs. 1
Nr. 1 SGB XII ab 01. Oktober 2023 zu:
1-Personenhaushalt bis zu 2.400
Euro
2-Personenhaushalt bis zu 2.900
Euro
pro Kind 500 Euro.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses
Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 11 : 1.