Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und stimmt den Festlegungen neuer Werte für die Erstausstattung für Wohnung und Haushaltsgeräte gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ab 01. Oktober 2023 zu:
1-Personenhaushalt bis zu           2.400 Euro
2-Personenhaushalt bis zu           2.900 Euro
pro Kind                                          500 Euro.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 11 : 1.