Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und der Geschäftsführung der ARBERLAND REGio GmbH.

 

2.        Der ARBERLAND REGio GmbH sind aus Finanzmitteln des Landkreises Zahlungen

·         zum Ausgleich des Betriebsdefizits aus den Finanzjahren 2019-21 in Höhe von EUR 80.183,59,

·         zur Deckung coronabedingter Umsatzeinbußen in Höhe von EUR 200.000

·         sowie eine Zahlung in Höhe der noch offenen Forderung gegenüber des Landkreises („Sonstige Vermögensgegenstände“; Diskrepanz im Wirtschaftsplan 2020 Geschäftsbesorgungsvertrag) in Höhe von EUR 141.628,98

zu gewähren.

 

3.        Es besteht damit Einverständnis, vorgenannte Zahlungen noch im Jahr 2023 an die ARBERLAND REGio GmbH zu erbringen. Insoweit werden diese eventuellen überplanmäßigen Ausgaben durch den Kreistag vollumfänglich genehmigt.

 

4.        Sobald die Höhe des Betriebsdefizits 2022 feststeht, hat sich der Kreisausschuss erneut damit zu befassen.

 

5.        Etwaige durch den Landkreis zwischen- bzw.  vorfinanzierte Förderverfahren der ARBERLAND REGio GmbH werden umgehend abgewickelt und die verauslagten Mittel sind nach Eingang der Förderung umgehend dem Kreishaushalt zuzuführen.

 

6.        Nachträgliche Kosten, die sich hauptsächlich aufgrund der erhöhten Personalkosten durch tarifliche Steigerungen und Sonderzahlungen für das Finanzjahr 2023 ergeben und nicht im Wirtschaftsplan 2023 abgebildet sind, werden noch im laufenden Finanzjahr angemeldet und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7.        Dem Kreisausschuss ist regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich, Bericht über die finanzielle Entwicklung der ARBERLAND REGio GmbH zu erstatten.

 

8.        Ferner haben die in den Aufsichtsrat der ARBERLAND REGio GmbH entsandten Mitglieder des Kreistags darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung über nicht eingeplante negative finanzielle Entwicklungen, insbesondere fehlende Liquidität, unverzüglich an die Landkreisverwaltung und an die Kreisgremien Bericht erstattet.

 

9.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 11 : 1.


Kreisrat Herbert Schreiner war bei der Abstimmung nicht anwesend.