Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 5, Anwesend: 52

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt die Bedenken des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e. V. (VLAB) zur Kenntnis.

In Anbetracht des bislang untergeordneten Flächenanteils der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen am Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ werden die vorgebrachten Bedenken nicht geteilt.

 

2.        Der Kreistag beschließt, dass das Gebiet westlich des Ortsteils Thanhof auf dem Gebiet der Stadt Regen (Teilfläche aus Flur-Nr. 26/0, Gemarkung Eggenried, vgl. Kartenbeilage) sowie das Gebiet westlich des Ortsteils Kleinseiboldsried auf dem Gebiet der Stadt Regen (Teilflächen aus Flur-Nr. 1209, 1179, 1187 und 1188, jeweils Gemarkung Eggenried, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

 

3.        Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 47 : 5.


Anlage zu TOP 4