Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 5, Anwesend: 50

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Regen und das Ausgabe- / Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs- / Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestsetzung zur Kenntnis genommen.

 

2.        Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen.

 

3.        Der Kreistag genehmigt die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge wie folgt:

 

3.1.            Förderung der kommunalen Hallenbäder

            Zuschuss                                                                                                   180.000,- €

 

3.2.            Wasserwacht – Ortsgruppe Regen

            Zuschuss f. Beschaffung Zusatzausstattung Wasserrettung                         5.000,- €

 

3.3.            Gemeinde Kollnburg

            Zuschuss f. Projekt „AIR“ im Schießlhaus                                                  5.000,- €

 

3.4.            Förderverein Eissport Regen e.V.

            Erhöhung d. bisherigen Fördersumme f. Spieletage                                    1.500,- €

 

3.5.            Tierschutzverein Zwiesel-Regen-Viechtach e.V.

            Zuschuss f. Unterbringung von Fundtieren,                                               89.600,- €

            Übernahme f. Gemeinden

 

3.6.            Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Bayern e.V.

            Zuschuss f. Waldjugendspiele Ostbayern                                                        150,- €

 

3.7.            Gründerwerkstatt Glas Zwiesel (GWGZ gGmbH)

            jährl. Betriebskostenzuschuss (für 5 Jahre = 50.000,- €)                           10.000,- €

 

4.        Etwaige Änderungen sind im Haushaltsplan 2023 einzuarbeiten.

 

5.        Der Kreisumlagehebesatz für das HJ 2023 wird auf 48,0 v. H. festgesetzt.

 

6.        Die Finanzplanung mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm gem. § 24 KommHV, der personalwirtschaftliche Stellenplan sowie die Investitionsplanung werden genehmigt.

 

7.        Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 826), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes zur Änderung des Bayer. Rettungsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), erlässt der Kreistag des Landkreises Regen folgende Haushaltssatzung:

8.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 45 : 5.