Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Jugendhilfeausschuss fast folgenden Beschluss:

 

Die Änderungen der Richtlinien des Landkreises Regen – Kreisjugendamt – für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII sowie der Anhang zu den Richtlinien (jeweils Stand 01.01.2023) werden in der vorgelegten Fassung rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen.

Abweichend davon treten die Nummern 2.8.3, 4 und 5 erst zum 01.05.2023 in Kraft.

 

Die Änderung der Richtlinien sowie des Anhangs sind Bestandteil dieses Beschlusses.