Sitzung: 04.04.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 2, Anwesend: 50
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag
nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
2.
Der Kreistag beschließt,
dass
2.1 das Gebiet östlich
der Hofstelle Schwaighof auf dem Gebiet der Stadt Regen (Teilflächen aus Flur-Nr. 180/4, 187/0 und
1388/0, Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen
aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der
Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis
Regen in Kraft tritt.
2.2 das Gebiet östlich
des Ortsteils Ruhmannsdorf auf dem Gebiet der Gemeinde Prackenbach (Teilflächen aus Flur-Nr. 103, 105 106
und 107, Gemarkung Ruhmannsdorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde
Prackenbach aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen
wird.
Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der
Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis
Regen in Kraft tritt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug
dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 48 : 2.
Anlage
zu TOP 4