Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 2, Anwesend: 50

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

2.        Der Kreistag beschließt, dass

 

2.1  das Gebiet östlich der Hofstelle Schwaighof auf dem Gebiet der Stadt Regen (Teilflächen aus Flur-Nr. 180/4, 187/0 und 1388/0, Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.2  das Gebiet östlich des Ortsteils Ruhmannsdorf auf dem Gebiet der Gemeinde Prackenbach (Teilflächen aus Flur-Nr. 103, 105 106 und 107, Gemarkung Ruhmannsdorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Prackenbach aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 48 : 2.


Anlage zu TOP 4