Nachtrag: 12.12.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Optionsmöglichkeit des Landkreises Regen in Bezug auf § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG).

 

2.        Der Kreistag bevollmächtigt die amtierende Landrätin (oder den amtierenden Landrat), eine kurzfristige Entscheidung bezüglich der Anwendung des § 2b UStG zu treffen, sofern ein Umstieg für den Landkreis Regen insgesamt günstiger wäre.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Christian Zeitlhöfler war bei der Abstimmung nicht anwesend.