Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und der Vorstellung zur möglichen Erweiterung der PV Anlage auf der bisher freigehaltenen, abgesetzten Dachfläche um 61,5 kWp mit zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von 119.209,09 € brutto durch das Ingenieurbüro Schwankl aus Fürstenzell.

 

2.    Der Kreistag stimmt der Erweiterung der PV Anlage um 61,5 kWp mit zusätzlichen Investitionskosten von 119.209,09 € brutto und einer damit verbundenen Erhöhung der Kostenberechnung auf insgesamt 61.592.720,09 € brutto zu.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Abstimmung erfolgt mit einem Stimmenverhältnis von 6 :46.
Der vorgelegte Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

 

Der Kreistag fasst folgenden weiteren Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und der Vorstellung zur möglichen Erweiterung der PV Anlage auf der bisher freigehaltenen, abgesetzten Dachfläche um 61,5 kWp mit zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von 119.209,09 € brutto durch das Ingenieurbüro Schwankl aus Fürstenzell.

 

2.        Der Kreistag stimmt zu, weitere Planungen für eine mögliche Erweiterung der PV Anlage um 61,5 kWp auf der bisher freigehaltenen, abgesetzten Dachfläche durchzuführen.

Die zusätzlichen Investitionskosten von 119.209,09 € brutto und einer damit verbundenen Erhöhung der Kostenberechnung auf insgesamt 61.592.720,09 € brutto sind bei der Förderantragstellung nach Art. 10 FAG bei der Regierung v. Ndb. zu berücksichtigen.

Vorerst sollen nur alle vorbereitenden Maßnahmen und die Infrastruktur wie Verkabelungen, Dachdurchführungen usw. für die PV Anlage umgesetzt werden.

Die PV Anlage selbst soll ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden, hierzu ist nochmals ein separater Beschluss für dessen Umsetzung zu erwirken.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Christian Zeitlhöfler war bei den Abstimmungen nicht anwesend.