Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und der Kreisentwicklung.

 

2.        Der Kreisausschuss beschließt, dass ein zunächst auf vier Jahre angelegtes grenzüberschreitendes Langzeitprojekt gem. der Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat durch die Kreisentwicklung konzipiert und durch den Landkreis als Projektträger ab 2023 beantragt wird.
Die Zuwendung pro Projektjahr beträgt maximal EUR 100.000 und der maximale Fördersatz beträgt 90 %.

3.        Der Kreisausschuss beschließt, dass jährliche Eigenmittel des Landkreises in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bereitgestellt werden.
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Jens Schlüter war bei der Abstimmung nicht anwesend.