Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden des Landkreises Regen für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen des überörtlichen Bedarfs aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022 (Haushaltsstelle 1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

 

2.        Von dem Gesamtbedarf der Neufälle aus dem Jahr 2020 in Höhe von 190.000,- € wurde bereits ein Betrag von 171.001,- € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 18.999,- € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2022 zu bedienen.

 

3.        Von dem Gesamtbedarf der Neufälle aus dem Jahr 2021 in Höhe von 56.000,- € wurde bereits ein Betrag von 14.408,- € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 41.592,- € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2022 zu bedienen.

 

4.        Für die beantragten Zuschüsse in 2022 stehen damit noch Mittel i. H. v. 39.409,- € zur Verfügung. Der gesamte Neubedarf 2022 beträgt 77.000,- €. Damit ergibt sich bei den vorhandenen Mitteln i. H. v. 39.409.- € ein Verteilungsschlüssel von 51,18 % für die Neuanträge in 2022. Die Restbeträge werden in den kommenden Jahren ausbezahlt.

 

5.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

 

Altfälle (Restzahlungen):

a) Stadt Regen                      FFW March, HLF 20                                          3.499,- €

b) Stadt Viechtach                FFW Viechtach, HLF 10                                    2.100,- €

c) Stadt Viechtach                FFW Viechtach, DLA (K) 23/12                        6.700,- €

d) Stadt Zwiesel                    FFW Zwiesel, DLA (K) 23/12                           6.700,- €

e) Gemeinde Gotteszell        FFW Gotteszell, LF 20 Allrad                          27.796,- €

f) Stadt Regen                       FFW Regen, HLF 10                                        13.796,- €

 

Neuanträge 2022 (anteilige Auszahlung):

a) Gemeinde Kirchberg         FFW Mitterbichl, TSF-L                                    3.071,- €

b) Gemeinde Patersdorf        FFW Patersdorf, LF 20                                     17.913,- €

c) Markt Teisnach                 FFW Teisnach ELW 1                                      12.795,- €

d) Gemeinde Bischofsmais   FFW Hochdorf GW-L 1                                     5.630,- €

 

6.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.