Sitzung: 19.07.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 2, Anwesend: 51
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
2.
Der Kreistag beschließt, dass
2.1 das Gebiet
zwischen den Ortsteilen Falkenstein und Kandlbach auf dem Gebiet der Gemeinde Rinchnach (Flur-Nr.
529, Gemarkung Kasberg, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Rinchnach
aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit
der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Regen in Kraft tritt.
2.2 das Gebiet
nordwestlich des Ortsteils Augrub auf dem Gebiet der Stadt Regen (Flur-Nr. 447 und 448, Gemarkung Oberneumais,
vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet
Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit
der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Regen in Kraft tritt.
2.3 das Gebiet
nördlich des Ortsteils Raindorf auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchberg (Flur-Nr. 339, 340 und 341, Gemarkung
Raindorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kirchberg aus dem
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit
der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Regen in Kraft tritt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 49 : 2.
Anlage
zu TOP 4
Die Kreisräte Andreas Kroner, Egon Probst und Otto Probst waren bei der Abstimmung nicht anwesend.