Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 2, Anwesend: 51

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

2.        Der Kreistag beschließt, dass

 

2.1  das Gebiet zwischen den Ortsteilen Falkenstein und Kandlbach auf dem Gebiet der Gemeinde Rinchnach (Flur-Nr. 529, Gemarkung Kasberg, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Rinchnach aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.2  das Gebiet nordwestlich des Ortsteils Augrub auf dem Gebiet der Stadt Regen (Flur-Nr. 447 und 448, Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.3  das Gebiet nördlich des Ortsteils Raindorf auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchberg (Flur-Nr. 339, 340 und 341, Gemarkung Raindorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kirchberg aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Der Kreistag erlässt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 49 : 2.


Anlage zu TOP 4

 

 




Die Kreisräte Andreas Kroner, Egon Probst und Otto Probst waren bei der Abstimmung nicht anwesend.