Sitzung: 04.07.2022 Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und
Tourismusfragen fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
1. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
2.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass
2.1 das Gebiet
zwischen den Ortsteilen Falkenstein und Kandlbach auf dem Gebiet der Gemeinde Rinchnach (Flur-Nr.
529, Gemarkung Kasberg, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Rinchnach
aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, die entsprechende Verordnung zur Änderung
der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf
zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.
2.2 das Gebiet
nordwestlich des Ortsteils Augrub auf dem Gebiet der Stadt Regen (Flur-Nr. 447 und 448, Gemarkung Oberneumais,
vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet
Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, die entsprechende Verordnung zur Änderung
der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf
zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.
2.3 das Gebiet
nördlich des Ortsteils Raindorf auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchberg (Flur-Nr. 339, 340 und 341, Gemarkung
Raindorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kirchberg aus dem
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, die entsprechende Verordnung zur Änderung
der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf
zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Anlage
zu TOP 3
Kreisrat Wolfgang Stoiber war bei der Abstimmung nicht anwesend.