Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.        Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

2.        Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass

 

2.1  das Gebiet zwischen den Ortsteilen Falkenstein und Kandlbach auf dem Gebiet der Gemeinde Rinchnach (Flur-Nr. 529, Gemarkung Kasberg, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Rinchnach aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.2  das Gebiet nordwestlich des Ortsteils Augrub auf dem Gebiet der Stadt Regen (Flur-Nr. 447 und 448, Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

2.3  das Gebiet nördlich des Ortsteils Raindorf auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchberg (Flur-Nr. 339, 340 und 341, Gemarkung Raindorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kirchberg aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Anlage zu TOP 3

 

 




Kreisrat Wolfgang Stoiber war bei der Abstimmung nicht anwesend.