Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 5, Anwesend: 53

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Regen und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/ Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestsetzung zur Kenntnis genommen.

2.        Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen.

 

3.        Der Kreistag genehmigt die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge wie folgt:

 

3.1. Förderung der kommunalen Hallenbäder
Zuschuss                                                                                                      180.000,- €

 

3.2. Bildwerk Frauenau.
Erhöhung der jährlichen Fördersumme                                                           6.000,- €

 

3.3. Kreiscaritasverband Regen e. V.
Zuschuss Schuldnerberatung                                                                        25.000,- €

 

3.4. Tierschutzverein Zwiesel-Regen-Viechtach e.V.
Instandsetzung der Zufahrt zum Tierheim in der Pometsauermühle
(Materialkosten)                                                                                              4.500,- €

                                                                                                                                 

3.5. Gemeinde Prackenbach
Erneuerung der Heizungsanlage im Jugendhaus Krailing                             10.000,- €

 

4.      Änderungen sind im Haushaltsplan 2022 einzuarbeiten.

 

5.      Der Kreisumlagehebesatz für das HJ 2022 wird auf 48,0 v. H. festgesetzt.

 

6.      Die Finanzplanung mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm gem. § 24 KommHV, der personalwirtschaftliche Stellenplan, sowie die Investitionsplanung werden genehmigt.

 

7.      Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 826), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 3 Bayer. E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), erlässt der Kreistag des Landkreises Regen folgende Haushaltssatzung:

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


8.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 48 : 5.