Sitzung: 30.03.2022 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Vorlage der ungeprüften
Jahresrechnung nach Art. 88 Abs. 2 LkrO wurde vom Kreisausschuss ohne
Einwendungen zur Kenntnis genommen.
Sitzung: 30.03.2022 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Vorlage der ungeprüften
Jahresrechnung nach Art. 88 Abs. 2 LkrO wurde vom Kreisausschuss ohne
Einwendungen zur Kenntnis genommen.