Beschluss: Mehrfachbeschluss

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Mehrfachbeschluss:

 

1.        Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

2.        Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass

 

2.1.   das Gebiet des Ortsteils Käsermühl auf dem Gebiet der Gemeinde Bischofsmais (Teilflächen der Flur-Nr. 1294/12, 1292/5, 1309/0, 1293/0, 1294/7, 1294/8, 1294/10, 1294/11, 1294/6, 1298/8, 1292/2, 123/2, 301/14, 299/0, 115/0, 117/0, 1311/0, 301/17, 297/3, 297/4, 297/2, 298/0, 298/1, 297/1, 300/0, 301/0, 298/2, 122/0 und 120/0, jeweils Gemarkung Hochdorf, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Bischofsmais aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

 

Einstimmig beschlossen        Ja        13        Nein    0          anwesend       13

 

 

2.2.   das Gebiet des Ortsteils Trametsried auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchdorf i. W. (Teilflächen der Flur-Nr. 1149/14, 1149/9, 1149/4, 1149/10, 1149/8, 1149/16, 1149/15, 1150/0, 1156/0, 1149/1, 1149/13, 1149/2, 1149/0, 1149/5, 1149/12, 1149/3, 1149/6, 1143/0, 1118/0, 1149/11, jeweils Gemarkung Schlag, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Kirchdorf i. W. aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird. Die Herausnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Zuführung entsprechend gleichwertiger Flächen aus Teilflächen der Flur-Nr. 5760/726/0, 5760/761/0, 5760/758/0, 5760/768/0, 5760/766/0, 5760/765/0, 5760/727/0, 5760/760/0, 5760/763/0, 5760/759/0, 5760/764/0, 5760/753/0, jeweils Gemarkung Kirchdorf, vgl. Kartenbeilage.

 

Einstimmig beschlossen        Ja        13        Nein    0          anwesend       13

 

 

2.3.   das Gebiet östlich des Gewerbegebiets „Metten-West“ auf dem Gebiet der Stadt Regen (Teilflächen der Flur-Nr. 1129, 1132, 1133, 1134 und das Grundstück Flur-Nr. 1149, jeweils Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

 

Einstimmig beschlossen        Ja        13        Nein    0          anwesend       13

 

 

2.4.   der Ortsteil Lammerbach sowie das Gebiet südlich der Ortschaft Oberbrettersbach auf dem Gebiet der Stadt Viechtach (Teilflächen der Flur-Nr. 1994/1, 2024/0, 2025/0, 2027/0, 2043/0, 2040/0, 2029/0, 2028/0, 1994/4, 2027/1, 2027/2, 2028/2, 2043/1, 2002/3, 2068/0, 2002/6, 2003/0, 2005/0, 2014/0, 2012/0, 2008/0, 2002/2, 2048/2, 2001/0, 2002/0, 2074/0, 2073/0, 2075/0, 1995/0, 2014/1, 2069/1, 2072/1, 2072/2, 2122/0, 2126/0, 2010/5, 2010/4, 2011/0, 2012/1, 2010/3, 1994/0, 2051/0, 2054/0, 1997/0, Gemarkung Blossersberg, sowie Teilflächen der Flur-Nr. 443, 445, 446 und 447, Gemarkung Schönau, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Viechtach aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

 

Einstimmig beschlossen        Ja        13        Nein    0          anwesend       13

 

 

2.5.   das Gebiet südlich der Ortschaft Schwarzach auf dem Gebiet der Gemeinde Langdorf (Teilflächen der Flur-Nr. 293, Gemarkung Brandten, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Gemeinde Langdorf aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

 

Einstimmig beschlossen        Ja        13        Nein    0          anwesend       13



3.        Dem Kreistag wird außerdem empfohlen, jeweils die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf zu erlassen, mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Einstimmig beschlossen        Ja        13        Nein    0          anwesend       13


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