Sitzung: 27.04.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der
Verwaltung.
2.
Der aktuelle Geschäftsbesorgungsvertrag vom 14.01.2020
ist fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Die darin beschriebenen Aufgaben der Kreisentwicklung (Betriebsteile),
bestehend aus
(1) Freizeit-/Tourismusförderung, aber ohne
Kulinarisches Schaufenster,
(2) Wirtschaftsförderung,
(3) Regionalmanagement/Leaderförderung,
(4) Presse/Social-Media, aber ohne Graphik/Design,
(5) Koordinierung Bayern-Böhmen und
(6) Kommunale Entwicklungspolitik,
werden mit Wirkung zum 01.01.2023 wieder auf
den Landkreis rückübertragen.
Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Arberland
Regio GmbH entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.
3.
Die Arbeitsverhältnisse der betroffenen
Mitarbeiter:innen gehen gemäß § 613a BGB kraft Gesetzes von der GmbH auf den
Landkreis über. Diese sind gem. § 613a Abs. 5 BGB über den Betriebsteilübergang
zu unterrichten.
4. Die den Betriebsteilen zuzurechnenden Vermögenswerte sind zum Stichtag 31.12.2022 zu bewerten und der Arberland Regio GmbH gegenüber auszugleichen.
5. Mit Wirkung zum 01.01.2023 ist ein neuer Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Arberland Regio GmbH zu schließen, in welchem folgende Aufgaben an die Arberland Regio GmbH übertragen werden:
5.1. Betrieb des Schülerwohnheimes in Weißenstein und des Internats an der Hotelberufsschule Viechtach
5.2. Betrieb des ARBERLAND Tagungshauses (Restaurant und Übernachtung für Seminarteilnehmer)
5.3. Touristisches Auslandsmarketing und Unterstützung unserer Wirtschaftsbetriebe zur Fachkräfte-Akquise durch Betrieb einer Anlaufstelle in Pilsen und Budweis
5.4. Geschäftsstelle des Organisationskomitees Bayerischer Wald mit Veranstaltungsmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Kreisentwicklung des Landkreises
5.5. Betrieb des sog. „Kulinarischen Schaufensters“ in Zwiesel zur Präsentation touristischer Angebote und Leistungen im Landkreis Regen ARBERLAND sowie zur Vermarktung regionaler Produkte
5.6.
Schülerverpflegung/Kioskbetrieb für Landkreisschulen
Die
Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Arberland Regio
GmbH auf die Annahme des neuen Geschäftsbesorgungsvertrages hinzuwirken.
6.
Der Betrauungsakt vom 18.12.2019 ist an den neuen
Geschäftsbesorgungsvertrag anzupassen.
7.
Das Organisationskomitee Bayerischer Wald (OK) ist
weiterhin zuständig für die Durchführung großer Veranstaltungen wie z. B. am
Landesleistungszentrum Arbersee. Wegen der großen überregionalen Bedeutung, des
positiven Werbeeffektes für den Landkreis und den Tourismus werden diese
Veranstaltungen auch künftig personell im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
durch den Landkreis unterstützt. Um diese Personalunterstützung reibungslos
organisieren zu können, ist die beabsichtigte Bewerbung um eine
Großveranstaltung durch das OK dem Landkreis vorab mit der Zahl der benötigten
Mitarbeiter und die Dauer der Abordnung für die Veranstaltung mitzuteilen.
Eine Evaluierung findet bis Ende 2023 statt, das Ergebnis wird dem Kreistag zur
weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
8.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der geplanten
brandschutztechnischen Maßnahmen im Gebäude Amtsgerichtsstr. 6-8 auch zu
prüfen, inwieweit zusätzlicher Büroraum (z. B. durch Ausbau des Dachgeschosses)
gewonnen werden kann.
9. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Kreisrat Franz Wittmann war bei der Abstimmung nicht anwesend.