Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

2.        Der aktuelle Geschäftsbesorgungsvertrag vom 14.01.2020 ist fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Die darin beschriebenen Aufgaben der Kreisentwicklung (Betriebsteile), bestehend aus

(1) Freizeit-/Tourismusförderung, aber ohne Kulinarisches Schaufenster,
(2) Wirtschaftsförderung,
(3) Regionalmanagement/Leaderförderung,
(4) Presse/Social-Media, aber ohne Graphik/Design,
(5) Koordinierung Bayern-Böhmen und

(6) Kommunale Entwicklungspolitik,

werden mit Wirkung zum 01.01.2023 wieder auf den Landkreis rückübertragen.

Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Arberland Regio GmbH entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.

3.        Die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter:innen gehen gemäß § 613a BGB kraft Gesetzes von der GmbH auf den Landkreis über. Diese sind gem. § 613a Abs. 5 BGB über den Betriebsteilübergang zu unterrichten.

4.        Die den Betriebsteilen zuzurechnenden Vermögenswerte sind zum Stichtag 31.12.2022 zu bewerten und der Arberland Regio GmbH gegenüber auszugleichen.

 

5.        Mit Wirkung zum 01.01.2023 ist ein neuer Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Arberland Regio GmbH zu schließen, in welchem folgende Aufgaben an die Arberland Regio GmbH übertragen werden:

5.1.   Betrieb des Schülerwohnheimes in Weißenstein und des Internats an der Hotelberufsschule Viechtach

5.2.   Betrieb des ARBERLAND Tagungshauses (Restaurant und Übernachtung für Seminarteilnehmer)

5.3.   Touristisches Auslandsmarketing und Unterstützung unserer Wirtschaftsbetriebe zur Fachkräfte-Akquise durch Betrieb einer Anlaufstelle in Pilsen und Budweis

5.4.   Geschäftsstelle des Organisationskomitees Bayerischer Wald mit Veranstaltungsmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Kreisentwicklung des Landkreises

5.5.   Betrieb des sog. „Kulinarischen Schaufensters“ in Zwiesel zur Präsentation touristischer Angebote und Leistungen im Landkreis Regen ARBERLAND sowie zur Vermarktung regionaler Produkte

5.6.   Schülerverpflegung/Kioskbetrieb für Landkreisschulen

Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Arberland Regio GmbH auf die Annahme des neuen Geschäftsbesorgungsvertrages hinzuwirken.

6.        Der Betrauungsakt vom 18.12.2019 ist an den neuen Geschäftsbesorgungsvertrag anzupassen.

7.        Das Organisationskomitee Bayerischer Wald (OK) ist weiterhin zuständig für die Durchführung großer Veranstaltungen wie z. B. am Landesleistungszentrum Arbersee. Wegen der großen überregionalen Bedeutung, des positiven Werbeeffektes für den Landkreis und den Tourismus werden diese Veranstaltungen auch künftig personell im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch den Landkreis unterstützt. Um diese Personalunterstützung reibungslos organisieren zu können, ist die beabsichtigte Bewerbung um eine Großveranstaltung durch das OK dem Landkreis vorab mit der Zahl der benötigten Mitarbeiter und die Dauer der Abordnung für die Veranstaltung mitzuteilen.
Eine Evaluierung findet bis Ende 2023 statt, das Ergebnis wird dem Kreistag zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

8.        Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der geplanten brandschutztechnischen Maßnahmen im Gebäude Amtsgerichtsstr. 6-8 auch zu prüfen, inwieweit zusätzlicher Büroraum (z. B. durch Ausbau des Dachgeschosses) gewonnen werden kann.

9.        Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Franz Wittmann war bei der Abstimmung nicht anwesend.