Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis von Angebot des Stifterehepaars, Erwin und Gretel Eisch, der Stiftung insgesamt 48 Kunstgegenstände aus Ihrem Privatbesitz gegen Überlassung einer Sachspendenbescheinigung zuzuwenden. Die Zuwendung erfolgt, soweit es sich um unveräußerliche Kunstwerke handelt, als Zustiftung in das Grundstockvermögen (§ 4 Nr. 1 Stiftungssatzung) und für den veräußerlichen Kunstwerkebestand als Spende in das sonstige Vermögen der Stiftung (§ 4 Nr. 4 Stiftungssatzung).

 

2.    Die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung halten die Zustiftung für sehr positiv und als eine weitere Stärkung des Stiftungsbestandes. Eine Bewertung analog der in der Stiftung bereits vorhandenen Kunstgegenstände haben Herr Dr. Helmut Ricke, Düsseldorf, und Herr Dr. phil. Herbert Schneidler, Regensburg, bestätigt. Es handelt sich um Kunstwerke mit einem Wert von insgesamt 31.390,00 €, davon sind 25 Kunstwerke (11.020,00 €) verkäuflich und 23 Kunstwerke (20.370,00 €) unverkäuflich.

 

3.    Die Unterlagen wurden dem zuständigen Finanzamt Straubing zur steuerrechtlichen Bewertung vorgelegt. Laut Schreiben vom 24.09.2021 entspricht der Zustiftungsvertag den Bestimmungen der Abgabenordnung. Die Bewertung der Kunstgegenstände ist in Ordnung, eine Spendenbescheinigung für Sachspenden kann ausgestellt werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.