Sitzung: 02.12.2021 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis von Angebot des Stifterehepaars, Erwin und Gretel Eisch, der Stiftung insgesamt 48 Kunstgegenstände aus Ihrem Privatbesitz gegen Überlassung einer Sachspendenbescheinigung zuzuwenden. Die Zuwendung erfolgt, soweit es sich um unveräußerliche Kunstwerke handelt, als Zustiftung in das Grundstockvermögen (§ 4 Nr. 1 Stiftungssatzung) und für den veräußerlichen Kunstwerkebestand als Spende in das sonstige Vermögen der Stiftung (§ 4 Nr. 4 Stiftungssatzung).
2. Die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung
halten die Zustiftung für sehr positiv und als eine weitere Stärkung des
Stiftungsbestandes. Eine Bewertung analog der in der Stiftung bereits
vorhandenen Kunstgegenstände haben Herr Dr. Helmut Ricke, Düsseldorf, und Herr
Dr. phil. Herbert Schneidler, Regensburg, bestätigt. Es handelt sich um
Kunstwerke mit einem Wert von insgesamt 31.390,00 €, davon sind 25 Kunstwerke (11.020,00 €) verkäuflich
und 23 Kunstwerke (20.370,00 €) unverkäuflich.
3. Die Unterlagen wurden dem zuständigen
Finanzamt Straubing zur steuerrechtlichen Bewertung vorgelegt. Laut Schreiben
vom 24.09.2021 entspricht der Zustiftungsvertag den Bestimmungen der
Abgabenordnung. Die Bewertung der Kunstgegenstände ist in Ordnung, eine
Spendenbescheinigung für Sachspenden kann ausgestellt werden.
Die
Beschlussfassung erfolgt einstimmig.