Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Die vom Sportbeirat in seinen Sitzungen vom 29.07.2021 und 21.10.2021 erarbeiteten Vorschlagslisten zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung des Sports aus Mitteln des Haushaltsjahres 2021 wird zugestimmt.

 

2.        Die in den einzelnen Vorschlagslisten aufgeführten Vereine, Personen bzw. Organisationen erhalten folgende Zuwendungen:

 

2.1.   Vereinspauschalen

wurden vom Kreisausschuss in der Sitzung vom 07.07.2021 bereits vergeben;

 

2.2.   einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau

Eine Förderung des Sportstättenbaus erfolgt nach Nr. 2.8 der Förderrichtlinien nur insoweit, als eine Förderung der jeweiligen Gemeinde in mindestens gleicher Höhe erfolgt. Die Zuschüsse 2.2.1. bis 2.2.5. werden vorbehaltlich einer Förderung der jeweiligen Gemeinde in mindestens gleicher Höhe gewährt.

 

2.2.1.   TC Zwiesel: Sanierung von 5 Tennisplätzen                                       5.585,59 €

2.2.2.   WSV Oberried/Unterried: Neubau einer Toilettenanlage                 1.600,00 €

2.2.3.   SpVgg Ruhmannsfelden – Zachenberg: Umrüstung Trainings-

    beleuchtung auf dem Kunstrasenplatz auf LED-Technik                      788,61 €

2.2.4.   TC Ruhmannsfelden: Generalsanierung von Tennisplätzen,

    Neubau Flutlichtanlage u. Winkelstützwand                                       6.126,93 €

2.2.5.   MTB-Team Böbrach: Bau eines Technik- und Hindernisparcours      772,63 €

 

2.3.   individuelle Einzelförderung

 

2.3.1.   Fuchs Benjamin und Vincent, Drachselsried:                                    300,00 €

2.3.2.   Reif Armin, Frauenau:                                                                      1.500,00 €

 

3.        Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Vorschlag des Sportbeirats auf Erhöhung der jährlichen Vereinspauschalen. Die Vereinspauschalen werden nur für das Jahr 2022 auf 93.334,- € erhöht. Der Haushaltsansatz auf der Haushaltsstelle 0.5531.7093 wird demzufolge auf 117.000,00 € erhöht. Der geänderte Betrag ist in den Haushaltsentwurf 2022 aufzunehmen.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.