Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Die Richtlinien zur Förderung des Vereinssports in der Fassung des Kreisausschussbeschlusses vom 07.12.2006, 15.04.2015 und 12.12.2018 werden wie folgt geändert:

 

1.1.   Nr. 2.6. wird ersatzlos gestrichen

1.2.   Die bisherige Nr. 2.7. wird zu Nr. 2.6.

1.3.   Die bisherige Nr. 2.8. wird zu Nr. 2.7.

1.4.   Die bisherige Nr. 2.9. wird zu Nr. 2.8.

1.5.   Die bisherige Nr. 2.10. wird zu Nr. 2.9.

1.6.   Unter Nr. 3.2. wird die Formulierung „17 Jahre“ durch „25 Jahre“ ersetzt.

1.7.   Nr. 3.3. erhält folgende Fassung: „Übungsleiterlizenzen, die dem Verein zur Verfügung stehen, werden in einem entsprechenden Punktesystem bewertet. Die Anzahl der Übungsleiterlizenzen und deren Wertigkeit, die in die Berechnung der Landkreisförderung einfließen, erfolgen nach den entsprechend gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports in der jeweils gültigen Fassung. Dies betrifft auch die Gültigkeit der Lizenzen und deren Vorlage.“

 

2.        Die Änderungen treten zum 01.01.2022 in Kraft.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.