Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden des Landkreises Regen für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen des überörtlichen Bedarfs aus Mitteln des Haushaltsjahres 2021 (Haushaltsstelle 1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

 

2.        Von dem Gesamtbedarf der Neufälle aus dem Jahr 2020 in Höhe von 190.000,- € wurde bereits ein Betrag von 85.409,- € abfinanziert. Auf die bei den Kommunen noch ausstehenden Fördergelder von 104.591,- € wird aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2021 (100.000,- €) ein weiterer Abschlag von 85.592,- € bewilligt.

 

Für die beantragten Zuschüsse aus 2021 in Höhe von 70.000,- € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 14.408,- € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 20,58 % verteilt werden.

 

3.        Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2020 in Höhe von 18.999,- € und 2021 in Höhe von 55.592,- € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.

 

4.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

 

Altfälle (weitere anteilige Auszahlung):

a)  Stadt Regen                           FFW March, HLF 20                               15.768,- €

b)  Stadt Viechtach                     FFW Viechtach, HLF 10                           9.460,- €

c)  Stadt Viechtach                     FFW Viechtach, DLA (K) 23/12            30.182,- €

d) Stadt Zwiesel                         FFW Zwiesel, DLA (K) 23/12                30.182,- €

 

Neuanträge 2021 (anteilige Auszahlung):

a)  Gemeinde Gotteszell              FFW Gotteszell, LF 20 Allrad                  7.204,- €

b)  Stadt Regen                           FFW Regen, HLF 10                                 7.204,- €

 

                                                                                           insgesamt:      100.000,- €

 

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.