Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 3, Anwesend: 48

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt von den Ausführungen des Geschäftsführers der Arberland Betriebs gGmbH, Herrn Herbert Unnasch, Kenntnis.

 

2.        Dem vorgelegten Gestattungsübernahmevertrag zwischen LLZ Arber e. V., Arberland Betriebs gGmbH und Fürstenhaus Hohenzollern wird zugestimmt.

 

3.        Der Kreistag befürwortet die Bestellung einer beschränkt/persönlichen Dienstbarkeit durch das Fürstenhaus Hohenzollern zugunsten der Arberland Betriebs gGmbH oder einer anderen GmbH des Landkreises für die Nutzung des Stadions.

 

4.        Der Kreistag stimmt einer Bürgschaft für die von Bund und Land gewährten Zuschüsse in Höhe von 1.996.100 Euro für den Ausbau des LLZ zu.

 

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 45 : 3.


Kreisrat Hermann Brandl war bei der Abstimmung nicht anwesend.