Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 45, Anwesend: 49

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreistag kann im Einzelfall durch Beschluss bei einem Neubauvorhaben oder einer Generalsanierung einer landkreiseigenen Liegenschaft mit einem geschätzten Kostenvolumen von mindestens zwei Millionen Euro brutto eine Baugruppe einsetzen.

 

2.        Jeder Fraktion steht das Recht zu, einen Kreisrat in die Baugruppe zu entsenden. Jede Baugruppe besteht damit aus maximal neun Kreisräten.

 

3.        Der Baugruppe kommt kein Charakter eines beschließenden oder vorberatenden Ausschusses i. S. d. Art. 29 LKrO zu.

 

4.        Die Baugruppe tagt in Sitzungen. Die Sitzungen dienen der Einsichtnahme der Kreisräte in Planungen und Durchführung der Bauvorhaben des Landkreises. Sachkundige Vertreter der externen Beteiligten (Baufirmen, Architekten, Planer etc.) sowie der Gruppe 112: Gebäudemanagement können dabei hinzugezogen werden. Die Baugruppe fasst keine Beschlüsse oder Empfehlungsbeschlüsse. Sie dient zur Informationsgewinnung und –aufbereitung sowie der Erleichterung der Arbeit der Kreistagsfraktionen. Im Einzelfall können die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Kreisrat Anträge an die Verwaltung hinsichtlich der Bauvorhaben zur weiteren Behandlung in den Gremien des Kreistags stellen.

 

5.        Für die Sitzungen wird ein Sitzungsgeld in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2, Abs. 3 HauptS gewährt.

 

6.        Im Übrigen wird der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.

 

7.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 4 : 45 abgelehnt. Es wird kein Bauausschuss und keine Baugruppe installiert.