Sitzung: 21.04.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts:
Aufgrund Art. 14a und Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, erlässt der Landkreis Regen folgende
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von
Fragen des Kreisverfassungsrechts („2. Änderungssatzung“)
§ 1 Änderungssatzung
In § 2 wird ein neuer Abs. 5 angefügt:
„(5) Der
Kreistag bestellt einen Ferienausschuss, bestehend aus dem Landrat als
Vorsitzenden und 22 Kreisräten, der innerhalb der in der Geschäftsordnung
festgelegten Ferienzeit die ihm gem. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LKrO zugewiesenen
Geschäfte übernimmt.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung wird im Amtsblatt des Landkreises Regen bekannt gemacht und tritt zum 01.05.2021 in Kraft.
Regen, den
Landkreis Regen
Röhrl
Landrätin
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
Kreisrat Otto Probst war bei der Abstimmung nicht anwesend.