Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        landkreis regen logo - QUER farbe klein - 300316Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts:

 

 

 

 

Aufgrund Art. 14a und Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, erlässt der Landkreis Regen folgende

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts („2. Änderungssatzung“)

 

§ 1 Änderungssatzung

 

In § 2 wird ein neuer Abs. 5 angefügt:

 

„(5)     Der Kreistag bestellt einen Ferienausschuss, bestehend aus dem Landrat als Vorsitzenden und 22 Kreisräten, der innerhalb der in der Geschäftsordnung festgelegten Ferienzeit die ihm gem. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LKrO zugewiesenen Geschäfte übernimmt.“

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird im Amtsblatt des Landkreises Regen bekannt gemacht und tritt zum 01.05.2021 in Kraft.

 

Regen, den

Landkreis Regen

 

 

Röhrl

Landrätin

 

 

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Otto Probst war bei der Abstimmung nicht anwesend.