Beschluss: Mehrfachbeschluss

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen.

 

2.        Über die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge wird wie folgt entschieden:

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

2.1.   Diakonie Cham-Regen
Zuschuss zum Betrieb der Flüchtlings- u. Migrationsberatung
Verwaltungskostendefizit                                                                       2.500,- €

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis
von 47 : 6.

Der Kreistag fasst folgenden weiteren Beschluss:

2.2.   Kreis Caritasverband Regen e.V.
Zuschuss zum Betrieb der Flüchtlings- u. Migrationsberatung                3.500,- €
Verwaltungskostendefizit

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis
von 47 : 6.

Der Kreistag fasst folgenden weiteren Beschluss:

2.3.   Naturpark Bayer. Wald
Zuschuss zum Betrieb des Informations- und Umweltzentrum
im Grenzbahnhof Bayer. Eisenstein                                                      20.000,- €

2.4.   Schullandheimwerk Ndb-Opf e.V.:
Zuschuss zum Kauf eines Kombidämpfers und
Modernisierung der Aufzugsanlagen
am Schullandheim Habischried                                                               1.060,- €
                                                                                                                              

2.5.   Förderung der kommunalen Hallenbäder                                            180.000,- €

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

 

3.      Eventuelle Änderungen sind im Haushaltsplan 2021 einzuarbeiten.

 

4.      Der Kreisumlagenhebesatz für das HJ 2021 wird auf 48,0 v. H. festgesetzt.

 

5.      Die Finanzplanung mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm gem. § 24 KommHV, der personalwirtschaftliche Stellenplan, sowie die Investitionsplanung werden genehmigt.

 

6.      Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 826), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 3 Bayer. E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), erlässt der Kreistag des Landkreises Regen folgende.

 

Haushaltssatzung:

 

 

 


 

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung über die Punkte 3. bis 7. erfolgt mit einem Stimmenverhältnis
von 47 : 6.


Kreisrat Otto Probst war bei den Abstimmungen nicht anwesend.