Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 6, Anwesend: 54

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen der Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik der Arberland REGio GmbH, Frau Gudrun Reckerziegel, zur sogenannten Agenda 2030.

 

2.        Der Landkreis Regen

 

·        schließt sich der anliegenden Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an und begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. September 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs). Die Entwicklungsziele gelten für alle Mitgliedstaaten der VN gleichermaßen und sollten insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden.

 

·        begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN und unterstützt die in der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.

 

·        begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.

 

·        fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und Ländern ausgeglichen werden.

 

·        wird seine Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Er wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.

 

3.        Der Landkreis Regen führt die Lokale Agenda 21 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Resolution der VN vom 27. September 2015) fort. Die noch aktiven Arbeitskreise sind aufgerufen, sich an den Zielen der Agenda 2030 zu orientieren.

 

4.        Im Rahmen der Agenda 2030 soll der Landkreis Regen die in der beigefügten Anlage vorgeschlagenen Maßnahmen in Angriff nehmen.

 

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 48 : 6.


 

Anlage zu TOP 5