Sitzung: 21.04.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 6, Anwesend: 54
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen der Koordinatorin für kommunale
Entwicklungspolitik der Arberland REGio GmbH, Frau Gudrun Reckerziegel, zur
sogenannten Agenda 2030.
2.
Der Landkreis Regen
·
schließt
sich der anliegenden Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler
Ebene gestalten“ an und begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27.
September 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen
Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs). Die
Entwicklungsziele gelten für alle Mitgliedstaaten der VN gleichermaßen und
sollten insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit
Leben gefüllt werden.
·
begrüßt die
Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für
nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten
„Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig
und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN und unterstützt die in
der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame
Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen
Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und
Entwicklung.
·
begrüßt
die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen,
Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie
beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen
und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen
Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit zu unterstützen.
·
fordert Bund
und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von
Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe
einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der
Ziele der Agenda 2030 anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für
Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen
Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu
schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung
internationaler Verpflichtungen von Bund und Ländern ausgeglichen werden.
·
wird seine
Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren
und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Er wird dies in
einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen
und Bürgern vorantreiben.
3.
Der Landkreis Regen führt die Lokale
Agenda 21 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Resolution der VN vom
27. September 2015) fort. Die noch aktiven Arbeitskreise sind aufgerufen, sich
an den Zielen der Agenda 2030 zu orientieren.
4.
Im
Rahmen der Agenda 2030 soll der Landkreis Regen die in der beigefügten
Anlage vorgeschlagenen Maßnahmen in Angriff nehmen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug
dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 48 : 6.
Anlage zu TOP 5