Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

2.        Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

-          § 31 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„Der Kreisausschuss fungiert in der festgesetzten Ferienzeit nach Abs. 3 als Ferienausschuss i. S. d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LKrO.“

 

-          In § 31 wird ein neuer Abs. 3 hinzugefügt:

 

„Als Ferienzeit wird die Zeit vom 01.08. bis 12.09. eines jeden Jahres festgesetzt (vgl. Art. 29 Abs. 2 Satz 1 LKrO)“.

 

3.        Nach Art. 106b Abs. 2 Satz 1 LKrO wird die Ferienzeit abweichend von § 31 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages für das Jahr 2021 auf drei Monate erhöht und vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 festgesetzt.

 

4.        Nach Art. 106b Abs. 2 Satz 2 LKrO werden dem Kreisausschuss für die Zeit vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 die Kompetenzen des Kreistages übertragen.

 

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.