Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Jugendhilfeausschuss fast folgenden Beschluss:

 

a) Alle Leistungen der Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Regen werden im Zeitraum von Schließungen der (Groß-)Tagespflegestellen aufgrund der Corona-Pandemie weitergewährt, sofern das Betreuungsverhältnis an sich weiterbesteht und ein Angebot der Notbetreuung vorgehalten wird.

Selbiges gilt für Zeiträume, für die eine offizielle Empfehlung an die Eltern ausgesprochen wurde, möglichst von der Inanspruchnahme der Betreuung abzusehen und eine entsprechende Förderunschädlichkeit für die Refinanzierung nach dem BayKiBiG seitens des StMAS festgestellt wurde.

 

 

b) Die Kostenbeiträge zur Kindertagespflege werden ab Januar 2021 für die Zeit von Schließungen der (Groß-)Tagespflegestellen aufgrund der Corona-Pandemie erlassen, sofern im entsprechenden Monat keine bzw. nur bis zu fünf Tage Betreuung in Anspruch genommen wurde. Wurde ein Kind in einem Monat an mehr als fünf Tagen, jedoch in erheblich geringerem Umfang als die regulär gebuchte Zeit betreut, wird lediglich ein anteiliger Kostenbeitrag erhoben.

Selbiges gilt für Zeiträume, für die eine offizielle Empfehlung an die Eltern ausgesprochen wurde, möglichst von der Inanspruchnahme der Betreuung abzusehen und eine entsprechende Förderunschädlichkeit für die Refinanzierung nach dem BayKiBiG seitens des StMAS festgestellt wurde.