Sitzung: 13.04.2021 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
1.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen der Koordinatorin für kommunale
Entwicklungspolitik der Arberland REGio GmbH, Frau Gudrun Reckerziegel, zur
sogenannten Agenda 2030.
2.
Der Landkreis Regen
·
schließt
sich der anliegenden Erklärung „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler
Ebene gestalten“ an und begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27.
September 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen Entwicklungsziele,
die „Sustainable Development Goals“ (SDGs). Die Entwicklungsziele gelten für
alle Mitgliedstaaten der VN gleichermaßen und sollten insbesondere durch eine
kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden.
·
begrüßt die
Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für
nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten
„Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig
und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN und unterstützt die in
der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame
Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen
Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
·
begrüßt
die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen,
Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie
beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und
als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung
in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu
unterstützen.
·
fordert Bund
und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien
zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen,
die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der Agenda
2030 anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit
und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien
zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen
kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von
Bund und Ländern ausgeglichen werden.
·
wird seine
Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren
und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Er wird dies in
einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen
und Bürgern vorantreiben.
3.
Der Landkreis Regen führt die Lokale
Agenda 21 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Resolution der VN vom
27. September 2015) fort. Die noch aktiven Arbeitskreise sind aufgerufen, sich
an den Zielen der Agenda 2030 zu orientieren.
4.
Im
Rahmen der Agenda 2030 soll der Landkreis Regen die in der beigefügten
Anlage vorgeschlagenen Maßnahmen in Angriff nehmen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug
dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 11 : 1.
Anlage zu TOP 5