Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und
Tourismusfragen fasst folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Tourismus nimmt den vorgestellten Sachverhalt zum Tarif und Wabenplan zur Kenntnis.
2.
Der Landkreis
begrüßt die Absicht der Verkehrsunternehmer, zur Einführung eines einheitlichen
DonauWaldTarifs eine Tarifgemeinschaft zu gründen, um den Fahrgästen einen für
die beteiligen Landkreise durchgängigen Tarif anbieten zu können.
3.
Der neue
Tarif soll ab 01.09.2021 zur Anwendung kommen.
4.
Landkreis
ist bereit, im Sinne des Fahrgastwohls, anfallende Einnahmeverluste der
Verkehrsunternehmen in Höhe von ca. 20.000 Euro jährlich auszugleichen.
5.
Der
Landkreis Regen ist bereit, die Einführung des neuen Tarifs durch
Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Hierfür ist auf Vorschlag der drei anderen Landkreise
ein Budget für anteilige Werbeausgaben wie Homepage, Anzeigen, etc. gemäß
vorzulegendem Marketingplan, in Höhe von 40.000 Euro jährlich je Landkreis
vorgesehen.
6.
Mit
Einführung des neuen DonauWaldTarifs erlischt der ArberlandTarif (ebenso die in
den Landkreisen DEG, FRG, PA angewandten Tarife VLD, VLP, FRGmobil).
7.
Aus der
Anwendung des DonauWaldTarifs und der Gründung der Tarifgemeinschaft dürfen dem
Landkreis Regen keine Nachteile im Prozess um den noch zu gründenden und von
der Staatsregierung initiierten eigentlichen Verkehrsverbundes entstehen.
8.
Die
vorgeschlagene Namensgebung „Verkehrsverbund Donau Wald“ wird abgelehnt und für
den Außenauftritt der Begriff „DonauWaldTarif“ gefordert. Der Logoentwurf ist
zu überarbeiten.
9.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Einführung des Tarifs erforderlichen
Maßnahmen vorzubereiten. Insbesondere ist zu prüfen,
a. in welcher Rechtsform die Gründung der
Tarifgemeinschaft zweckmäßig ist,
b. ob und in welcher Rechtsform eine
Beteiligung des Landkreises an der Tarifgemeinschaft angezeigt ist.
10.
Die
Entscheidung des Landkreises Regen über die Einführung des DonauWaldTarif
erfolgt nach Vorlage aller ermittelten Maßnahmen und Kosten.
11.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen.