Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Tourismus nimmt den vorgestellten Sachverhalt zum Tarif und Wabenplan zur Kenntnis.

 

2.        Der Landkreis begrüßt die Absicht der Verkehrsunternehmer, zur Einführung eines einheitlichen DonauWaldTarifs eine Tarifgemeinschaft zu gründen, um den Fahrgästen einen für die beteiligen Landkreise durchgängigen Tarif anbieten zu können.

 

3.        Der neue Tarif soll ab 01.09.2021 zur Anwendung kommen.

 

4.        Landkreis ist bereit, im Sinne des Fahrgastwohls, anfallende Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen in Höhe von ca. 20.000 Euro jährlich auszugleichen.

 

5.        Der Landkreis Regen ist bereit, die Einführung des neuen Tarifs durch Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Hierfür ist auf Vorschlag der drei anderen Landkreise ein Budget für anteilige Werbeausgaben wie Homepage, Anzeigen, etc. gemäß vorzulegendem Marketingplan, in Höhe von 40.000 Euro jährlich je Landkreis vorgesehen.

 

6.        Mit Einführung des neuen DonauWaldTarifs erlischt der ArberlandTarif (ebenso die in den Landkreisen DEG, FRG, PA angewandten Tarife VLD, VLP, FRGmobil).

 

7.        Aus der Anwendung des DonauWaldTarifs und der Gründung der Tarifgemeinschaft dürfen dem Landkreis Regen keine Nachteile im Prozess um den noch zu gründenden und von der Staatsregierung initiierten eigentlichen Verkehrsverbundes entstehen.

 

8.        Die vorgeschlagene Namensgebung „Verkehrsverbund Donau Wald“ wird abgelehnt und für den Außenauftritt der Begriff „DonauWaldTarif“ gefordert. Der Logoentwurf ist zu überarbeiten.

 

9.        Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Einführung des Tarifs erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten. Insbesondere ist zu prüfen,

a.  in welcher Rechtsform die Gründung der Tarifgemeinschaft zweckmäßig ist,

b.  ob und in welcher Rechtsform eine Beteiligung des Landkreises an der Tarifgemeinschaft angezeigt ist.

 

10.    Die Entscheidung des Landkreises Regen über die Einführung des DonauWaldTarif erfolgt nach Vorlage aller ermittelten Maßnahmen und Kosten.

 

11.    Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.