Sitzung: 01.07.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden
Empfehlungsbeschluss:
1.
Der
Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von
Fragen des Kreisverfassungsrechts:
Aufgrund Art. 14a und Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, erlässt der Landkreis Regen folgende
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von
Fragen des Kreisverfassungsrechts („1. Änderungssatzung“)
§ 1 Änderungssatzung
§ 4 erhält folgende Fassung:
„§ 4
(1) Die Inhaber kommunaler Ehrenämter des Landkreises haben Anspruch auf eine angemessene, monatlich im Voraus zu zahlende Entschädigung.
(2) Die Entschädigung beträgt für
den Leiter des Medienzentrums mtl. 600,- €
den Kreisheimatpfleger mtl. 500,- €
den
Kreissportbeauftragten mtl.
350,- €
den Seniorenbeauftragten mtl. 350,- €
den Behindertenbeauftragten mtl. 350,- €
(3) Mit der Entschädigung sind die Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge im Landkreis abgegolten. Für Dienstreisen, die mit schriftlicher Dienstreisegenehmigung des Landratsamtes außerhalb des Landkreises durchgeführt werden, gilt § 3 Abs. 5 Satz 1 entsprechend.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung wird im Amtsblatt des Landkreises Regen bekannt gemacht und tritt zum 01.08.2020 in Kraft.
Regen, den
Landkreis Regen
Röhrl
Landrätin
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.