Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.        Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts:

 

 

 

 

 

Aufgrund Art. 14a und Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, erlässt der Landkreis Regen folgende

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts („1. Änderungssatzung“)

 

§ 1 Änderungssatzung

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

„§ 4

 

(1)        Die Inhaber kommunaler Ehrenämter des Landkreises haben Anspruch auf eine angemessene, monatlich im Voraus zu zahlende Entschädigung.

 

(2)        Die Entschädigung beträgt für

 

den Leiter des Medienzentrums         mtl. 600,- €

den Kreisheimatpfleger                       mtl. 500,- €

den Kreissportbeauftragten                mtl. 350,- €

den Seniorenbeauftragten                   mtl. 350,- €

den Behindertenbeauftragten             mtl. 350,- €

 

(3)        Mit der Entschädigung sind die Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge im Landkreis abgegolten. Für Dienstreisen, die mit schriftlicher Dienstreisegenehmigung des Landratsamtes außerhalb des Landkreises durchgeführt werden, gilt § 3 Abs. 5 Satz 1 entsprechend.“


 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird im Amtsblatt des Landkreises Regen bekannt gemacht und tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

 

Regen, den

Landkreis Regen

 

 

Röhrl

Landrätin

 

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.