Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Anwesend: 59, Befangen: 3

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.        Der erste weitere Stellvertreter des Landrats erhält ab 01.05.2020 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 600,- € im Voraus.

 

2.        Der zweite weitere Stellvertreter des Landrats erhält ab 01.05.2020 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 400,- € im Voraus.

 

3.        Der dritte weitere Stellvertreter des Landrats erhält ab 01.05.2020 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 300,- € im Voraus.

4.        Neben der monatlichen Entschädigung erhalten die weiteren Stellvertreter des Landrats im Vertretungsfall eine Tagespauschale in Höhe von 115,- € ab dem 1. Tag der Vertretung.

4.1.   Einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnungen A gelten mit dem gleichen Vom-Hundert-Satz unmittelbar für die Entschädigungen nach Nrn. 1 – 3 und 4 – bei unterschiedlichen Änderungen gilt der für die Besoldungsgruppe A 14 maßgebliche Vomhundertsatz.

4.2.   Die Erstattung von Reisekosten erfolgt unter entsprechender Anwendung des Art. 56 KWBG i. V. m. dem Bayerischen Reisekostengesetz.


Die Kreisräte Brandl, Dr. Raith und Rankl sind gem. Art. 43 Abs. 1 LKrO persönlich Beteiligte bei diesem Beschluss und damit von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.