Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 0, Anwesend: 59, Befangen: 1

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Harald Haase wird für die Wahlzeit des Kreistages (2020 – 2026) zum Sportbeauftragten für den Landkreis Regen bestellt.

 

2.        Der Kreissportbeauftragte erhält für seine Tätigkeit eine monatlich im Voraus zu zahlende Entschädigung nach § 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts. Mit dieser Entschädigung sind auch Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge im Landkreis abgegolten.

 

3.        Für Dienstreisen, die der Kreissportbeauftragte mit schriftlicher Genehmigung außerhalb des Landkreises durchführt, gilt § 3 Abs. 5 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts.

 

4.        Dem Kreissportbeauftragten wird neben seiner Entschädigung nach Nr. 2 ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 60.-- Euro als Ersatz für den allgemeinen Büroaufwand, wie Telefon-, Faxgebühren, Papierkosten etc., gewährt.

 

5.        In den Sportbeirat werden für die Wahlzeit 2020/2026 berufen:

·         Patrick Zens

·         Markus Kurz

·         Jens Schlüter

·         Birgit Nistler

·         Wolfgang Kammerl

 

6.        Die Mitglieder des Sportbeirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten ein Sitzungsgeld im gleichen Umfang und in gleicher Höhe, wie die Kreisräte nach § 3 Abs. 2 Sätze 2, 3 und 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts erhalten.


Kreisrat Haase ist gem. Art. 43 Abs. 1 LKrO persönlich Beteiligter bei diesem Beschluss und damit von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.