Sitzung: 06.04.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Ferienausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Ausschluss beschießt ab 01.07.2020, die jeweiligen Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nach dem jeweils geltenden Wohngeldgesetz (Fortschreibung alle zwei Jahre) als angemessene Bruttokaltmieten (Grundmiete einschließlich kalter Nebenkosten) für den Landkreis Regen heranzuziehen.
2. Diese betragen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes, das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, derzeit (bei der Mietstufe I, in der die Städte und Gemeinden des Landkreises Regen einzustufen sind):
Anzahl Personen |
Höchstbeträge
nach WoGG Mietenstufe
I |
1 Person |
338,-- € |
2 Personen |
409,-- € |
3 Personen |
487,-- € |
4 Personen |
568,-- € |
5 Personen |
649,-- € |
Jedes weitere zu berücksichtigende
Haushaltsmitglied |
77,-- € |
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.