Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung bezüglich der beabsichtigten Vergünstigungen und moderaten Erhöhung der Benutzungsgebühren. Die letzte Gebührenerhöhung war im Jahr 2007.

 

2.        Der Kreistag des Landkreis Regen erlässt aufgrund Art. 17 und Art. 18 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 40 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl S. 98) sowie Art. 2 Abs. 1 und Art 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 57 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98, 599) und Art. 8a des Gesetzes vom 24.05.2019 (GVBl. S. 266), folgende vom Kreistag in der Sitzung am 18.12.2019 beschlossene folgende Änderungssatzung:

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle beim Schulzentrum der weiterführenden Schulen in Viechtach.

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle beim Schulzentrum der weiterführenden Schulen in Viechtach vom 13.03.1975 (AMBl. S. 64), i.d.F. der Änderungssatzung vom 19.07.2007 (AMBl. Nr11/2007, S. 99) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 4 Gebührenarten und Gebührenhöhe:

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

1.      Eintrittsgebühren:

 

      a)   Erwachsene                                               Einzelkarte                   4,00 €

                                                                              Dutzendkarte             40,00 €

 

      b)   Kinder, Jugendliche, Auszubildende,       Einzelkarte                   2,50 €

            Schwerbehinderte                                     Dutzendkarte             25,00 €

 

      c)   Familienvergünstigung:
Bei voll zahlenden Erwachsenen haben
eigene Kinder bis einschließlich 14 Jahre freien Eintritt.

 

      d)   Vergünstigung für ehrenamtlich tätige Schwimmlehrer:

            Ehrenamtlich tätige Schwimmlehrer, die für Gruppen aus dem Landkreis Regen Schwimmkurse geben, erhalten freien Eintritt.

 

      e)   Weitere Vergünstigungen:

            Die Landrätin bzw. der Landrat kann in eigener Zuständigkeit über andere Vergünstigungen entscheiden.

 

2.     sonstige Gebühren:
a)   Schlüssel (Wertersatz)                                                                  10,00 €

3.     Die Schwimmhalle Viechtach wird Akzeptanzpartner für Ehrenamtskarteninhaber
Ehrenamtskarte blau:   Eintritt reduziert sich von 4,00 €   auf   3,00 €
Ehrenamtskarte gold:   Eintritt frei

4.    Die Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2020

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Regen, den xxxxxxx

Landratsamt Regen

 

gez.

 

Röhrl

Landrätin

 

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt das zum Vollzug dieses Beschlusses erforderliche zu veranlassen, insbesondere die Satzung auszufertigen und die Satzung im Amtsblatt zu veröffentlichen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.