Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden des Landkreises Regen für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen des überörtlichen Bedarfs aus Mitteln des Haushaltsjahres 2019 (Haushaltsstelle 1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

 

2.        Von dem Gesamtbedarf der Neufälle aus dem Jahr 2018 in Höhe von 68.000,- € wurde bereits ein Betrag von 62.409,62 € abfinanziert. Der offene Restbetrag i. H. v. 5.590,38 € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2019 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen.

 

Für die beantragten Zuschüsse in 2019 stehen damit noch Mittel i. H. v. 94.409,62 € zur Verfügung. Der gesamte Neubedarf 2019 beträgt 109.000,- €. Damit ergibt sich bei den vorhandenen Mitteln i. H. v. 94.409,62 € ein Verteilungsschlüssel von 86,61 % für die Neuanträge in 2019. Die Restbeträge werden in den kommenden Jahren ausbezahlt.

 

3.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

 

            Altfälle (Restzahlungen):

            a. Stadt Regen                                    LF 20 KatS, FFW Schweinhütt                      2.877,40 €

            b. Gde. Lindberg                    TSF-W, FFW Oberzwieselau                             986,54 €

            c. Gde. Bay. Eisenstein           LF 10, FFW Regenhütte                                 1.726,44 €

 

            Neuanträge 2019 (anteilige Auszahlung):

            a. Gde. Achslach                     HLF 10, FFW Achslach                                 18.189,01 €

            b. Stadt Zwiesel                      LF 10, FFW Zwiesel                                       18.189,01 €

            c. Stadt Zwiesel                      LF 10, FFW Rabenstein                                 18.189,01 €

            d. Markt Bodenmais               GW-Logistik, FFW Bodenmais                        9.527,58 €

            e. Gde. Bischofsmais              HLF 20/16, FFW Bischofsmais                      30.315,01 €

 

                                                                                                   insgesamt:               100.000,- €

 

4.        Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.