Sitzung: 29.10.2019 Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und
Tourismusfragen fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und
Tourismusfragen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich
einer Teilnahme an der Grundlagenstudie für die Verbundgründung, wie vom
Referat 63 des Staatsministeriums für Bau, Wohnen und Verkehr -Herrn Dr. Diller-
vorgestellt, zu, sofern sich die weiteren Aufgabenträger Landkreise Passau,
Deggendorf, Freyung-Grafenau und die Stadt Passau ebenso für eine
grundsätzliche Teilnahme aussprechen.
Für diesen Fall besteht Einverständnis damit, dass nach aktuellem Stand der
Landkreis Freyung-Grafenau die Federführung bei der Projektdurchführung
übernimmt.
2.
Die endgültige Zustimmung erfolgt erst nach
verbindlichem Feststehen der Förderkriterien, insbesondere der Förderhöhe, der
für den Landkreis Regen entstehenden Kosten (voraussichtlich maximal 24.000 €) und
des genauen Verfahrens zur Abwicklung der Erstellung der Grundlagenstudie.
Für den Fall, dass nach erfolgreicher vergabekonformer Ausschreibung die Kosten
für den Landkreis Regen die o. g. 24.000 € nicht übersteigen, wird die
Landrätin ermächtigt, der endgültigen Teilnahme an der Grundlagenstudie für die
Verbundgründung zuzustimmen.
3. In einer Zweckvereinbarung ist mit den weiteren Aufgabenträgern, den Landkreisen Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau und der Stadt Passau, die Abwicklung der gesamten Fördermaßnahme sowie die Aufteilung der Kosten und Zuwendungen (bevorzugt nach Einwohnern) zu regeln. Die Landrätin wird ermächtigt, diese Zweckvereinbarung abzuschließen.
4. Die Landrätin wird ermächtigt, beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen einer gemeinsamen Antragstellung mit den weiteren Aufgabenträgern einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.