Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen

Bekanntgabe:

 

1.        Nach rechnerischer Nachprüfung mit fachlicher Würdigung sowie Überprüfung der Eignung durch das Ingenieurbüro Mages, Regen, hat Frau Landrätin Röhrl in Form einer Eilhandlung nach Art. 34 Abs. 3 LkrO am 12.08.2019 folgenden Auftrag vergeben:

Netzersatzanlage
Firma ESK GmbH, Ketting b. Koblenz
geprüfte Auftragssumme:                                                95.830,45 € (ohne Wartung)
7 Firmen abgegeben
Vergleich Kostenberechnung: 103.000,00 €

2.        Der Kreisausschuss nimmt ohne Einwendungen Kenntnis von der Eilhandlung.