Sitzung: 09.04.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 mit
Anlagen.
2.
Über die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge wird
wie folgt entschieden:
2.1.
Volksmusikverein i. Lkr. Regen e.V.:
Projekt „Zwiefache raus:-Vom Tanz aus d. Reihe“ 1.500,- €
2.2.
Kath. Erwachsenenbildung (KEB):
Ausbildung von Musikanimateur/innen im Seniorenbereich 4.000,- €
„Frau Musica kennt kein Alter“
2.3.
buntkicktgut GmbH, München:
Sommer-/Winterspieltage Ndb. u.
Street/Scholl Football Work Konzept abgelehnt
2.4.
Fa. Menacher EVENT:
Messe SENIORita 23./24.02.2019 2.530,-
€
2.5.
VKIB (Vereinigung Komm. Interessenvertr. von
Menschen mit Behinderung in Bayern:
Finanzierung Geschäftsstelle über Mitgliedsbeitrag abgelehnt
2.6.
Bischöfl. Jugendamt Regensburg:
Zuschuss Kath. Jugendstelle Deggendorf/Viechtach abgelehnt
2.7.
Schullandheimwerk Ndb-Opf e.V.:
Zuschuss zu den Betriebskosten am Schullandheim Habischried
keine
Betriebskostenförderung
pauschaler
Investitionskostenzuschuss für 2018:
2.500,- €
2.8.
Pichelsteiner e.V.:
Zuschuss zum Kauf von Pontons für die Gondelfahrt 1.500,- €
2.9.
Lokalbahnverein e.V.:
Lokalbahnmuseum Bayer. Eisenstein abgelehnt
3. Auf der HHSt. 1.6501.9501 ist der Ansatz zum Ersatzneubau der Brücke über den Hermannsbach auf der Kreisstraße REG 1 von bisher 638.000 € auf 760.000 € zu erhöhen.
4. Die Änderungen sind in den Haushaltsplan 2019 einzuarbeiten.
5. Der Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2019 wird auf 48,0 v. H. festgesetzt.
6. Der Finanzplan mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm gem. § 24 KommHV-Kameralistik, der personalwirtschaftliche Stellenplan sowie die Investitionsplanung werden genehmigt.
7. Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 22.03.2018 (GVBl. S. 145), erlässt der Kreistag des Landkreises Regen folgende
Haushaltssatzung:
8. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt im Paket einstimmig.
Kreisrat Markus Kurz war bei der Abstimmung nicht anwesend.