Sitzung: 02.07.2015 Kreisausschuss
Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen
Der Kreisausschuss nimmt von folgender Eilhandlung Kenntnis:
1. Die
Mitglieder des Kreisausschusses nehmen Kenntnis von folgender, durch Herrn
Landrat Adam am 22.05.2015 in Form einer Eilhandlung nach Art. 34 Abs. 3 LKrO vorgenommenen
Auftragsvergabe:
Bodenbelagsarbeiten im Landratsamt Regen:
Beschränkte
Ausschreibung vom 06.05.2015
Submission
am 19.05.2015
8
Firmen wurden aufgefordert
4 Firmen haben ein Angebot abgegeben
günstigster Bieter Fa.
Moser, Geiersthal
geprüfte Auftragssumme 43.611,12 €
(Vergleich: Kostenberechnung 64.254,05 €)
Der
Ausschuss nimmt ohne Einwendung von der Eilhandlung Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Eilhandlung wird
ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.