Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen

Der Kreisausschuss nimmt von folgender Eilhandlung Kenntnis:

 

1.  Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen Kenntnis von folgender, durch Herrn Landrat Adam am 22.05.2015 in Form einer Eilhandlung nach Art. 34 Abs. 3 LKrO vorgenommenen Auftragsvergabe:

Bodenbelagsarbeiten im Landratsamt Regen:

Beschränkte Ausschreibung vom 06.05.2015

Submission am 19.05.2015

8 Firmen wurden aufgefordert

4 Firmen haben ein Angebot abgegeben

günstigster Bieter                                                        Fa. Moser, Geiersthal

geprüfte Auftragssumme                                            43.611,12 €

(Vergleich: Kostenberechnung 64.254,05 €)

 

      Der Ausschuss nimmt ohne Einwendung von der Eilhandlung Kenntnis.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Eilhandlung wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.