Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen

Der Kreisausschuss nimmt von folgender Eilhandlung Kenntnis:

 

1.    Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen Kenntnis von folgenden, durch Herrn Landrat Adam am 28.04.2015 in Form von Eilhandlungen nach Art. 34 Abs. 3 LKrO vorgenommenen Auftragsvergaben:

Elektroinstallation:

Öffentliche Ausschreibung vom 27.03.2015

im Bayerwald-Boten, Bayer. Staatsanzeiger und im Ausschreibungsportal subreport

Submission am 22.04.2015

5 Firmen haben angefordert

4 Firmen haben ein Angebot abgegeben

günstigster Bieter                                                        Fa. Wurzer, Langdorf

geprüfte Auftragssumme                                            31.013,30 €

(Vergleich: Kostenberechnung 29.916,60 €)

 

 

Heizungsanlage:

Öffentliche Ausschreibung vom 27.03.2015

im Bayerwald-Boten, Bayer. Staatsanzeiger und im Ausschreibungsportal subreport

Submission am 22.04.2015

15 Firmen haben angefordert

9 Firmen haben ein Angebot abgegeben

günstigster Bieter                                                        Fa. Brunner, Prackenbach

geprüfte Auftragssumme ohne Wartung                     325.353,32 €

(Vergleich: Kostenberechnung 313.371,50 €)

 

 

Baumeisterarbeiten:

Öffentliche Ausschreibung vom 27.03.2015

im Bayerwald-Boten, Bayer. Staatsanzeiger und im Ausschreibungsportal subreport

Submission am 22.04.2015

15 Firmen haben angefordert

8 Firmen haben ein Angebot abgegeben

günstigster Bieter                                                        Fa. Duschl, Kirchdorf i.W.

geprüfte Auftragssumme                                            185.291,27 €

(Vergleich: Kostenberechnung 172.500,-- €)

 

 

Dachdeckerarbeiten:

Öffentliche Ausschreibung vom 27.03.2015

im Bayerwald-Boten, Bayer. Staatsanzeiger und im Ausschreibungsportal subreport

Submission am 22.04.2015

7 Firmen haben angefordert

3 Firmen haben ein Angebot abgegeben

günstigster Bieter                                                        Fa. Dengler, Rinchnach

geprüfte Auftragssumme                                            29.177,44 €

(Vergleich: Kostenberechnung 29.000,-- €)

 

      Der Ausschuss nimmt ohne Einwendung von der Eilhandlung Kenntnis.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Eilhandlung wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.