Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Anwesend: 49

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Auf der Basis des Kreistagsbeschlusses vom 15.12.2014 und des daraus resultierenden Bürgerentscheids erfolgen die weiteren Beschlussfassungen zum Betrieb der Bahnlinie Gotteszell – Viechtach im Kreistag. Insoweit zieht der Kreistag die in § 36 der Geschäftsordnung vom 14.05.2014 dem WUT-Ausschuss übertragene Beschlusskompetenz in der Nahverkehrsplanung wieder an sich.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

2.    Der Kreistag des Landkreises Regen stimmt der Verlängerung des Probebetriebes auf der Bahnlinie Gotteszell - Viechtach um weitere drei Jahre bis September 2021 zu.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

3.    Ziel bleibt es weiterhin, alle Bahnübergänge an der Strecke Gotteszell - Viechtach verkehrssicher auszubauen und den ÖPNV im Landkreis zu optimieren. Ziel ist es, die Bahn für Pendler, Schüler, Einheimische und Feriengäste noch attraktiver zu gestalten.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

4.    Der Kreistag des Landkreises Regen fordert die Staatsregierung auf, das bisher geltende Kriterium zur Genehmigung eines Regelbetriebes von 1000 Personenkilometern pro Kilometer Streckenlänge deutlich zu reduzieren. 

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

5.    Die abzuschließende Vereinbarung mit der BEG wird um folgende Punkte ergänzt:

a)  Sollten sich die Kriterien zur Einrichtung eines Probebetriebes ändern, wird dies im laufenden Vertrag berücksichtigt.

b)  Ein 10%iger Eigenanteil des Landkreises Regen wird erst nach Ablauf des 5-jährigen erfolglosen Probebetriebs fällig.

c)  Dem Landkreis Regen wird zugestanden, diesen möglichen Eigenanteil förderunschädlich bereits jetzt in ein ÖPNV-Konzept einzubringen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

6.    Der von der BEG angekündigte Landkreisanteil am Bestellerentgelt für den Zeitraum 2016 bis 2018 in Höhe von ca. 967.000 € wird – soweit er die Haushaltsmittel 2018 übersteigt - als überplanmäßige Ausgabe genehmigt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

7.    Die Landrätin wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der BEG zu unterzeichnen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

8.    Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt nochmals im Paket einstimmig.


Die Kreisräte Thomas Müller, Hermann Brandl, Joachim Haller und Ilse Oswald waren bei der Abstimmung nicht anwesend.