Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen

Die Vorlage der ungeprüften Jahresrechnung an den Kreisausschuss nach Art. 88 Abs. 2 LKrO wurde ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.


Kreisrat Herbert Schreiner war bei der Vorlage der Jahresrechnung 2017 nicht anwesend.