Sitzung: 11.07.2018 Kreisausschuss
Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen
Die Vorlage der
ungeprüften Jahresrechnung an den Kreisausschuss nach Art. 88 Abs. 2 LKrO wurde
ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.
Kreisrat Herbert Schreiner war bei der Vorlage der Jahresrechnung 2017 nicht anwesend.