Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 

2.        Der Kreisausschuss entscheidet sich für die generelle Anwendung des § 17 Abs. 2 TVöD. Die weitere Ausgestaltung ist in einer entsprechenden Dienstvereinbarung festzulegen.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.