Sitzung: 11.07.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
2.
Der Kreisausschuss
entscheidet sich für die generelle Anwendung des § 17 Abs. 2 TVöD. Die weitere
Ausgestaltung ist in einer entsprechenden Dienstvereinbarung festzulegen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt einstimmig.