Sitzung: 20.03.2018 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis von den
Informationen der Verwaltung zum Kommunalinvestitionsprogramm des Bayerischen
Staatsministeriums und ist damit
einverstanden, dass der Landkreis die Bewerbung für nachfolgende Projekte
einreicht.
2.
Der Ausschuss
beschließt, dass für folgende Schulgebäude Sanierungskonzepte erstellt und
Förderverfahren nach dem Kommunalinvestitionsprogramm beantragt werden sollen.
Die Antragstellung erfolgt für jedes Gebäude aufgeteilt nach Bauabschnitte:
2.1. Realschule Zwiesel
Bei dem aus dem Jahr 1975 stammenden Schulgebäude wurde im Jahr 1995 die Sanierung der Flachdächer durchgeführt. Mit folgenden Projektpaketen bewirbt sich der Landkreis Regen:
· Erneuerung der Fenster und Eingangstüren mit Sonnenschutz
· Sanierung der Gebäudehülle mit Wärmedämmverbundsystem
· Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung
· Sanierung der Sicherheitstechnischen Einrichtungen
· Brandschutztechnische Ertüchtigung
· Sanierung der Toilettenanlagen
· Herstellen der Barrierefreiheit
2.2. Berufsschule Regen:
Für das im Jahr 1960 errichtete und 1975 erweiterte Schulgebäude sollen Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsprogramm für Schulen beantragt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Brandschutzsanierung
· Erneuerung der Fenster und Eingangstüren mit Sonnenschutz
· Sanierung der Gebäudehülle mit Wärmedämmverbundsystem
· Deckendämmung der obersten Geschossdecke
· Erneuerung der Dachhaut (Altbau 1960)
· Erneuerung der Heizungsanlage
· Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung
· Sanierung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
· Sanierung der Toilettenanlagen
3. Die Vorplanung erfolgt durch das Gebäudemanagement des Landkreises Regen. Sofern eine externe Planungsunterstützung notwendig wird, besteht damit Einverständnis.
4.
Sofern der Landkreis im Bewerbungsverfahren ausgewählt
wird, ist die endgültige Umsetzung bzw. Teilumsetzung vom Ausschuss noch zu
beschließen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.